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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  Ferienhaus Neuendorf
1. Reservierung und Bestätigung                                                                                                                                             
1.1. Mit seiner Reservierung bietet der volljährige Interessent dem Vermieter den Abschluss des Mietvertrages  verbindlich an. Die Reservierung kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail)  erfolgen.    1.2. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung/  Rechnung  (Ziffer1.1 Satz 2), die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchte Anmietung enthält.  Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Vermieter an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der  Mietvertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot  annehmen.     1.3. Das Ferienhaus darf nur von den in der Anmeldung namentlich aufgeführten Personen und  seinen Mitmietern und nur bis zu der angegebenen Maximalzahl an Personen belegt werden. Andere oder  mehr Personen können ausgeschlossen oder mit einer Nachgebühr belastet werden.
2. Bezahlung                                                                                                                                                                         
2.1. Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung/ Rechnung  die Anzahlung in Höhe von  30% fällig. Die Anzahlung wird auf die Miete angerechnet.   2.2. Der restliche Preis wird spätestens 6 Wochen  vor Mietbeginn bzw. gemäß Rechnung fällig.  Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 7) und  Bearbeitungsgebühren werden sofort fällig. 2.3. Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung/  Rechnung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 7) und Bearbeitungsgebühren werden sofort  fällig.   2.4. Bei Buchungen, die ab dem 30. Tag vor Mietbeginn (kurzfristige Buchungen) getätigt werden, ist die  volle Miete sofort bei Buchung fällig.    2.5. Zahlung an den Vermieter:  Die Bezahlung erfolgt gegen Rechnung. Der Anzahlungsbetrag ist innerhalb einer Woche nach  Rechnungszugang, der Betrag für die Restzahlung spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn auszugleichen. Die  jeweiligen Zahlungstermine sind der Bestätigung/Rechnung des Vermieters zu entnehmen.  2.6. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet, und zahlen Sie auch nach Mahnung mit  Nachfristsetzung nicht, kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem  Zeitpunkt ein erheblicher Mangel an der Mietsache vorliegt. Der Vermieter kann bei Rücktritt vom Mietvertrag  im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittgebühren entsprechend Ziffer 6.5 verlangen. Wenn  Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich der Vermieter vor, für die zweite Mahnung eine  Mahnkostenpauschal von 5,- € zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer  Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
3. Leistungen und Preise                                                                                                                                                            
3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Angaben in der Bestätigung.  3.2. Betreuung: Sie werden vom Vermieter oder seiner Vertretung vor Ort betreut. Einzelheiten, Anschriften und  Telefonnummern werden Ihnen rechtzeitig vor Mietbeginn übermittelt. Bei Beanstandungen beachten sie bitte  die besonderen Hinweise unter Ziffer 10.
4. Hinweise zum Aufenthalt im Ferienhaus                                                                                                                            
4.1. Der Stromverbrauch ist nicht in den Mietpreis eingeschlossen. Der Stromverbrauch wird vor Ort ermittelt  und abgerechnet.   4.2. Das Ferienhaus darf nur von der in der Bestätigung aufgeführten Anzahl von  Erwachsenen und Kindern bewohnt werden.  4.3. Haustiere sind im Ferienhaus nicht gestattet, für Zuwiderhandlungen wird eine Reinigungspauschal von  mindesten 200€ berechnet. Es kann nicht garantiert werden, dass sich niemals Tiere im Haus befunden haben.   4.4. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Vor Übergabe der Schlüssel (Schlüsselcode) wird  ein angemessener Betrag (Kaution) als Sicherheit für evtl. Schäden oder zu zahlende, verbrauchsabhängige  Nebenkosten verlangt. Die Höhe der Kaution entnehmen Sie bitte den Mietunterlagen. Die Rückzahlung erfolgt  unter Vorbehalt und berührt etwaige Ansprüche des Vermieters nicht. Sie erfolgt, wenn die Wohneinheit und  das Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand, besenrein zurückgegeben  worden sind. Sie enthält auch keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche.   4.5. Die angegebenen An- und  Abreisetermine sind bindend, wobei die Anreise am Anreisetag in der Zeit von 15.00 h bis 17.00 h und die  Abreise am Abreisetag bis 10.00 h erfolgen sollten.   4.6. Sie sind verpflichtet, die Wohneinheit nebst Inventar  pfleglich zu behandeln. Außerdem sind Sie verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch Ihr Verschulden  oder das Verschulden Ihrer Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu melden und zu ersetzen.    4.7.  Schäden im und am Ferienhaus müssen umgehend dem Vertreter vor Ort oder dem Vermieter gemeldet  werden.   4.8. Auf dem Grundstück dürfen keine Zelte, Campingwagen oder Wohnmobile auf – bzw. abgestellt  werden.   4.9 Sie, Ihre Begleiter und die von allen mitgeführten Sachen sind während des Aufenthaltes im  Objekt nicht durch uns versichert. 4.10. Es gilt die Hausordnung  des Ferienhauses.
5. Leistungs- und Preisänderungen                                                                                           
5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages, die  nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Vermieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt  wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind.
6. Rücktritt durch den Mieter vor Mietbeginn/Rücktrittgebühren                             
6.1. Sie können jederzeit vor Mietbeginn von der Anmietung zurücktreten. In Ihrem Interesse  (Beweissicherung) und zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden.  Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Vermieter (Anschrift siehe unten nach Ziffer 14.).   6.2. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Anmietung aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 10  geregelten Fällen Höherer Gewalt) nicht antreten, die von dem Vermieter nicht zu vertreten sind, verliert der  Vermieter den Anspruch auf die Miete. Stattdessen kann der Vermieter angemessenen Ersatz für die  getroffenen Anmietung und seine Aufwendungen (Rücktrittgebühren) verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes  sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der  Mietleistungen zu berücksichtigen.    6.3. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im  Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nicht-Anmietung keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden  sind, als die von dem Vermieter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 6.4.)  ausgewiesenen Kosten.   6.4. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittgebühren beträgt für das Ferienhaus bei Stornierungen:   bis zum 46. Tag vor Mietbeginn,      30%, ab dem 45. Tag vor Mietbeginn.      50%,  ab dem 35. Tag vor Mietbeginn.      80%,     ab dem    7. Tag vor Mietbeginn bis zum Tag der Miete          oder bei Nichtnutzung des Ferienhauses   100%    der Miete.     6.5. Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen in  jedem schriftlich erfolgen. Die daraus entstehenden Gebühren sind sofort fällig.   6.6. Rücktritt von der  Anmietung durch NichterscheinenDem Rücktritt steht der Fall gleich, dass Sie aus Gründen, die der Vermieter  nicht zu vertreten hat, die Anmietung nicht antreten.
7. Umbuchung, Ersatzperson             
7.1. Auf Ihren Wunsch nimmt der Vermieter, soweit durchführbar, vor Beginn der in 6.5.1. und 6.5.2 genannten  Fristen eine Abänderung des Mietzeitraums vor. Dafür werden 30,- € erhoben.   7.2. Bis zum Beginn der  Anmietung kann der  Mieter verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag  eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Vermieter. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten  Teilnehmers, ist der Vermieter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden  Kosten eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 30,- € zu verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder  wesentlich geringerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Für den Mietpreis und die durch den Eintritt der  Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als  Gesamtschuldner.
8. Kündigung durch den Vermieter            
8.1.1 Der Vermieter kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der  Anmietung trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Vermieter vom Mieter nachhaltig gestört wird.  Das gleiche gilt, wenn sich ein Mieter in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des  Vertrages gerechtfertigt ist. Der Vermieter behält jedoch Anspruch auf die Miete. Evtl. Mehrkosten für die  Rückbeförderung trägt der Störer selbst.    Vertragswidriges Verhalten ist z. B. der Verstoß gegen die Haus ordnung. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile  anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt  werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
9. Außergewöhnliche Umstände – Höhere Gewalt                        
9.1. Wegen der Kündigung des Mietvertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 65 lj BGB.
10. Abhilfe / Minderung / Kündigung             
10.1. Kann das Ferienhaus nicht vertragsgemäß genutzt werden, kann der Mieter Abhilfe verlangen. In diesem  Fall wenden Sie sich unverzüglich an den in den Mietunterlagen angegebenen Vertreter vor Ort oder an den  Vermieter, um Abhilfe zu verlangen. Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der  gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden bzw. gering zu halten. Der Vermieter kann  auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der  Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.                     10.2. Kleine Mängel an der Einrichtung oder der Ausfall eines Geräts berechtigen nicht zur Minderung.          10.3. Der Mieter kann nach Rückkehr von der Reise eine Minderung der Miete verlangen, falls die Vermietung  des Ferienhauses nicht vertragsgemäß erbracht worden ist und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel  anzuzeigen.   10.4. Wird die Nutzung des Ferienhauses infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und  leistet der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Mieter im Rahmen der  gesetzlichen Bestimmungen den Mietvertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen  wird Schriftform empfohlen – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Mieter die Nutzung des Ferienhauses infolge  eines Mangels aus wichtigem, dem Vermieter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer  Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Vermieter verweigert  wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerecht fertigt ist. Der Mieter schuldet dem Vermieter nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen  entfallenden Teil der Miete, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.    10.5. Sollten Sie Grund zu  Beanstandungen haben, so sind Schlüsselübergeber gerne behilflich, sie sind aber, sofern nicht ausdrücklich in  den Mietunterlagen vermerkt, keine Serviceperson des Vermieters. Das Vertragsverhältnis besteht  ausschließlich zwischen Ihnen und dem Vermieter.  Können Ihre Beanstandungen am Ort nicht oder nicht hinreichend behoben werden, so ist der Vermieter  telefonisch oder per E-Mail zu unterrichten.   Telefon: 0176-420.55.600      E-Mail: kontakt@unterm-darss.de           Der Vermieter wird unverzüglich alles Mögliche unternehmen, um die Leistungsstörung zu beheben und/oder  eine einvernehmliche Regelung zu treffen. Bei schuldhafter Unterlassung der unverzüglichen Mängelanzeige  entfällt eine Minderungs- oder Schadensersatzverpflichtung seitens des Vermieters. Die Kosten für die  Unterrichtung werden Ihnen bei berechtigtem Grund und Vorlage diesbezüglicher Belege erstattet.
11. Haftung            
11.1 Bei Vorliegen eines Mangels stehen dem Mieter, unbeschadet der unter Ziffer 10 genannten Herabsetzung  der Miete (Minderung) oder der Kündigung, keine Schadensersatzansprüche, beispielsweise auch nicht für  entstandene Reisekosten oder nutzlos aufgewandte Urlaubszeit zu.   11.2. Die Ausübung von Sport- und  anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor  Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sport- und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der  Vermieter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer  Unfallversicherung.
12. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
12.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Mietsache (§§651c bis 651f BGB) sind innerhalb  eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Mietdauer gegenüber Ihrem Vermieter  (Anschrift siehe unten nach Ziffer 17) geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftliche  geschehen. Nach Fristablauf kann der Mieter Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden  gehindert war, die Frist einzuhalten.    12.2.  Ansprüche des Mieters nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren  in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Mietdauer dem Vertrag nach enden sollte.  Schweben zwischen dem Mieter und dem Vermieter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch  begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,  bis der Mieter oder der Vermieter die Fortsetzung  der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.  Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.    12.3. Die Abtretung von Ansprüchen gegen  den Vermieter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen des Mieters.
13. Datenschutz                                                                 
13.1 Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt,  soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich  über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie  die Zusendung Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Vermieter.
14. Gerichtsstand / Allgemeines                     
14.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten  Mietvertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.  14.2. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen  Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder  gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im  Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz des Vermieters. Beides gilt  nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
FeWo´s  Olaf Schwochow    ~    Heller weg 54,   ~     16949 Putlitz    ~    Tel.: 0176-420.55.600    ~     E-Mail: kontakt@unterm-darss.de                                                          Alle Angaben in diesen Geschäftsbedingungen entsprechen dem Stand Juni 2024
Call +49 176 - 420.55.600
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